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Prozessvorschau in Strafsachen
Datum: 19.12.2023
Kurzbeschreibung: Strafverfahren wegen Geiselnahme u. a.
Kammer, Aktenzeichen: 8. Große Strafkammer (8 KLs 16 Js 9342/22)
Termin/e: Donnerstag, 11.01.2024, 9.00 Uhr
Fortsetzungstermine
am
Freitag, 12.01.2024, 9.00 Uhr
Montag, 22.01.2024, 9.00 Uhr
Donnerstag, 01.02.2024, 9.00 Uhr
Freitag, 09.02.2024, 9.00 Uhr
Freitag, 23.02.2024, 9.00 Uhr
Montag, 26.02.2024, 9.00 Uhr
Freitag, 01.03.2024, 9.00 Uhr
Montag, 11.03.2024, 9.00 Uhr
Freitag, 15.03.2024, 9.00 Uhr
Freitag, 22.03.2024, 9.00 Uhr
Donnerstag, 04.04.2024, 9.00 Uhr
Montag, 08.04.2024, 9.00 Uhr
Donnerstag, 11.04.2024, 9.00 Uhr
Donnerstag, 18.04.2024, 9.00 Uhr
Montag, 22.04.2024, 9.00 Uhr
Freitag, 26.04.2024, 9.00 Uhr
Montag, 29.04.2024, 9.00 Uhr
Nach derzeitigem Stand finden die
Termine in dieser Sache im
Gerichtsgebäude Hauptstraße
110, 74821 Mosbach, Saal 6 im 1. OG
statt.
Tatvorwurf:
Geiselnahme, besonders schwere Vergewaltigung,
gefährliche
Körperverletzung u. a.
Dem 38-jährigen Angeklagten liegt zur Last, er habe als sogenannter „Life Coach“ seine Coaching-Angebote dazu genutzt, Kontakt zu jungen Frauen aufzunehmen und diese systematisch zu verunsichern. Er habe Frauen zu einem „Boot Camp“ zur Persönlichkeitsentwicklung in sein Haus in Walldürn eingeladen, um deren Widerstand durch verbale Erniedrigungen und schwere Gewaltanwendungen zu brechen und sie wiederholt sexuell zu missbrauchen.
In Umsetzung dieses Tatplans habe der 38-jährige Angeklagte im Zeitraum September 2019 bis Oktober 2022 insgesamt 7 Frauen mehrfach sexuell missbraucht und körperlich misshandelt, wobei er 3 der Frauen zeitweise als Geiseln genommen habe. Weitere 2 Frauen, 1 Kind und 3 Männer habe er körperlich misshandelt.
Ergänzende Information:
Das Verfahren gegen den ebenfalls angeklagten 24-jährigen
Bruder des 38-jährigen Hauptangeklagten wurde abgetrennt. Die Verhandlungstermine gegen ihn stehen derzeit noch nicht fest und werden
zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Sitzungspolizeiliche Anordnungen/Hinweise:
1.
Für Medienvertreter sind 24 Sitzplätze reserviert, die
als solche gekennzeichnet sind. Die Presseplätze werden nach der Reihenfolge des Eintreffens der Medienvertreter vergeben und
können nicht für einzelne Medien bzw. deren Vertreter reserviert werden. Jedes Medium (Sender, Zeitung, Zeitschrift,
Agentur usw.) kann nur einen der reservierten Presseplätze belegen. Die Medienvertreter werden gebeten, einen Presseausweis oder eine
Redaktionsbestätigung bei sich zu führen und bei Einlass vorzuzeigen.
Sofern die Presseplätze 10 Minuten vor Verhandlungsbeginn nicht besetzt sind, werden sie für das allgemeine Publikum freigegeben.
2.
Für Fotoaufnahmen ist eine Erlaubnis
erforderlich.
Die Fotoerlaubnis für die ersten beiden
Verhandlungstage kann bis spätestens Donnerstag, 04.01.2024, 9.00 Uhr unter
Poststelle@LGMosbach.justiz.bwl.de
beantragt
werden.
Die Anordnung eines Medienpools für die Anfertigung von
Fotoaufnahmen erfolgt derzeit nicht, bleibt aber vorbehalten.
Fotoaufnahmen sind nur bis zum Einzug des Gerichts
zulässig.
3.
Für Filmaufnahmen im Sitzungssaal wird ein
Medienpool gebildet. Zugelassen werden zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privatrechtlicher
Sender).
Die Drehgenehmigung kann unter
Poststelle@LGMosbach.justiz.bwl.de
bis
spätestens 10.00 Uhr des 2. Werktags vor dem jeweiligen Verhandlungstag beantragt werden.
Mit Beantragung der
Drehgenehmigung ist der jeweilige Verhandlungstag zu nennen und die Erklärung abzugeben, dass gefertigte Filmaufnahmen anderen
Rundfunk- und Fernsehsendern auf Anfrage kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die Vergabe der Poolführerschaft
erfolgt nach der Reihenfolge der Beantragung der Drehgenehmigung; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los.
Filmaufnahmen sind zulässig bis zum Einzug des Gerichts.
Danach haben Kamerateams den Saal zu verlassen.
4.
Die Verhandlung ist öffentlich anberaumt. Ein Ausschluss der
Öffentlichkeit gemäß den gesetzlichen Regelungen ist möglich.
Stand: 19.12.2023
Kurzfristige Änderungen werden durch Aushang im
Gerichtsgebäude bekannt gegeben.
Die Darstellung des Tatvorwurfs orientiert sich an der
Anklage.
Angeklagte gelten bis zu ihrer rechtskräftigen
Verurteilung als unschuldig.
Katja Heim
Pressesprecherin
