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Geldwäscheaufsicht

Hinweisgeberstelle nach dem Geldwäschegesetz bei Notarinnen und Notaren

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern – das ist das Anliegen des Geldwäschegesetzes (GwG).
 
Notarinnen und Notare stehen hierbei in der Pflicht, da aufgrund der Vertraulichkeit des notariellen Mandats die Gefahr besteht, dass Notarinnen und Notare ggf. gutgläubig veranlasst werden, beispielsweise Gewinne aus schweren Straftaten zu waschen oder terroristische Zwecke zu unterstützen. Das Landgericht Mosbach hat eine Hinweisgeberstelle für Verstöße der Notarinnen und Notare im Landgerichtsbezirk Mosbach gegen Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung errichtet.
 
Die Hinweise können auf Wunsch anonym und vertraulich erfolgen und per Post, per Mail oder telefonisch (06261/87-0) abgegeben werden. Schriftliche Mitteilungen sind an folgende Anschrift zu richten:
 
Landgericht Mosbach
-Verwaltung-
Hauptstraße 110
74821 Mosbach
 
Für Verstöße gegen Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die durch nichtverkammerte Rechtsbeistände und registrierte Personen nach § 10 RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) begangen wurden und die ihren Sitz im Landgerichtsbezirk Mosbach haben, ist das Landgericht Karlsruhe zuständig.

Bitte beachten: Das Landgericht Mosbach ist nicht zuständig für die Entgegennahme von Anzeigen wie z.B. wegen Kreditbetrugs, Phishing oder Geldwäsche im Allgemeinen.

Bekanntmachung von Maßnahmen und Bußgeldentscheidungen:
Aktuell sind keine Maßnahmen und Bußgeldentscheidungen bekannt zu machen.

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