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Neue Ausbildungsmöglichkeit zur/zum Justizfachangestgellten im
Landgerichtsbezirk Mosbach
Hier erhalten Sie weitere Informationen
Coronavirus (COVID-19) - Hinweise für Besucher der Justiz
Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus bei dem Landgericht Mosbach (Stand: 28.03.2022)
Sehr geehrte Damen und Herren,
um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und die Arbeitsfähigkeit des Landgerichts Mosbach sicherzustellen, gelten derzeit Besonderheiten, über die wir Sie an dieser Stelle immer aktuell informieren wollen und für die wir um Verständnis bitten.
Um das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten, sind besondere Maßnahmen für alle Verfahrensbeteiligte und Besucher erforderlich:
- Sollten Sie Symptome einer ärztlich nicht abgeklärten Atemwegserkrankung aufweisen, Fieber haben, mit dem Coronavirus infiziert sein oder in den letzten 14 Tagen vor dem Gerichtstermin persönlichen Kontakt zu einer mit Corona infizierten Person gehabt haben, ist Ihnen das Betreten des Gerichtsgebäudes grundsätzlich untersagt. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte so frühzeitig wie möglich an das Gericht, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
- Im Gerichtsgebäude gelten die allgemeinen Schutzregelungen, insbesondere die Abstandsregelung. Wir
bitten Sie deshalb, in den Gängen und Aufenthaltsräumen auf einen Abstand zu anderen Personen von mindestens 1,5 Metern zu
achten. Außerdem bitten wir Sie, die üblichen Hygienehinweise einzuhalten und auf ausreichendes Händewaschen zu
achten.
Darüber hinaus müssen Besucher/innen im Gerichtsgebäude eine Maske der Standards FFP2 (oder vergleichbar) tragen. Auch für die Verfahrensbeteiligen besteht eine Maskenpflicht, diesen wird dringend empfohlen, ebenfalls eine Maske des Standards FFP2 (oder vergleichbar) zu tragen. Bitte bringen Sie eine entsprechende Maske mit.
- Im Sitzungssaal wurde der Abstand zwischen den Tischen von Parteien, Zeugen und Sachverständigen
vergrößert, zudem wurden als zusätzliche Trennung Plexiglaselemente aufgestellt. Solche Trennelemente sind auch zwischen
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin und Mandant(in) aufgestellt, die nach wie vor an einem Tisch sitzen. Auf Wunsch können diese dort
entfernt werden. Die Zahl der Besucherstühle wurde erheblich reduziert, um auch im Zuschauerraum die nötigen Abstände
sicherzustellen.
- Aufgrund der nach wie vor bestehenden Einschränkungen auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landgerichts sind wir Ihnen weiterhin dankbar, wenn Sie soweit möglich von persönlichen Vorsprachen absehen. Sie erreichen uns am besten per E-Mail, telefonisch oder Fax. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bitten wir, bevorzugt den elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen. Bitte beachten Sie, dass Verfahrensanträge nach wie vor über E-Mail nicht rechtlich wirksam eingereicht werden können.
Für Ihre Mitwirkung bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie danken wir Ihnen.
Ihre Justiz Baden-Württemberg
Adresse:
Landgericht Mosbach
Hauptstr. 110
74821 Mosbach
Tel.: 06261/87-0
Fax: 06261/87-440
Email-Adresse:
poststelle@lgmosbach.justiz.bwl.de
