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Der Zivilprozess
Die Organisation zivilrechtlicher Rechtsfindung ist im Gerichtsverfassungsgesetz, das zivilprozessuale Verfahren in der Zivilprozessordnung geregelt.
Wenn die Richter beim Landgericht in erster Instanz tätig werden, entscheiden sie als Einzelrichter (1 Berufsrichter), als
Zivilkammer (3 Berufsrichter) oder als Kammer für Handelssachen (1 Berufsrichter als Vorsitzender, 2 Handelsrichter als
Laienrichter /ehrenamtliche Richter).
Soweit das Landgericht als zweitinstanzliches Gericht tätig wird, entscheiden die Richter mit wenigen Ausnahmen als Zivilkammer
(3 Berufsrichter).
Weitere Informationen:
Schlichtungsverfahren
Erstinstanzliche Verfahren
Zweitinstanzliche Verfahren
Handelssachen
Rechtsmittel
Die Zivilkammern beim Landgericht Mosbach
Beim Landgericht Mosbach gibt es drei Zivilkammern und eine Kammer für Handelssachen.
Bei sämtlichen Kammern sind sowohl erstinstanzliche als auch zweitinstanzliche Verfahren anhängig.