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Geschäftsverteilungsplan
Die Verteilung der Geschäfte, d.h. der neu eingehenden Klagen, Anklagen, Berufungen, Beschwerden und sonstigen Sachen auf die einzelnen Kammern des Landgerichts wird jährlich durch das Präsidium des Landgerichts im Geschäftsverteilungsplan beschlossen (Rechtsgrundlage: § 21 e Gerichtsverfassungsgesetz). Damit wird dem Grundsatz des gesetzlichen Richters Rechnung getragen: "Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden" (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz, § 16 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz). Dieser Grundsatz verlangt auch, dass die Kriterien, nach denen die Fälle auf die einzelnen Richter verteilt werden, im Voraus und nach allgemeinen Gesichtspunkten bestimmt sind.
Deshalb beschließt das Präsidium im Geschäftsverteilungsplan, wie die Kammern personell besetzt sind und für welche Fälle sie zuständig sein sollen. Das Präsidium ist ein Selbstverwaltungsorgan der Richter. Es wird von allen Richtern des Gerichts gewählt.
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Geschäftsverteilung beim Landgericht Mosbach
Die Organisation des Landgerichts sowie die Zuständigkeiten können Sie dem Geschäftsverteilungsplan für die Zeit ab 01.01.2024 (PDF, 611 KB) entnehmen.
Wegen des Umfanges kann der Geschäftsvereilungsplan hier nicht gezeigt werden, sondern lediglich als pdf-Datei zum Download
bereitgestellt werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Veränderungen im Geschäftsverteilungsplan während des laufenden
Kalenderjahres nicht eingearbeitet werden.