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Prozessvorschau in Strafsachen

Datum: 17.01.2024

Kurzbeschreibung: Strafverfahren wegen Geiselnahme u. a., Aktualisierung der Pressemitteilung vom 19.12.2023

Kammer, Aktenzeichen:   8. Große Strafkammer (8 KLs 16 Js 9342/22)

Termin/e:                     Donnerstag, 01.02.2024, 9.00 Uhr

Fortsetzungstermine am
Freitag, 09.02.2024, 9.00 Uhr
Freitag, 23.02.2024, 9.00 Uhr
Montag, 26.02.2024, 9.00 Uhr
Freitag, 01.03.2024, 9.00 Uhr
Montag, 11.03.2024, 9.00 Uhr
Freitag, 15.03.2024, 9.00 Uhr
Freitag, 22.03.2024, 9.00 Uhr
Donnerstag, 04.04.2024, 9.00 Uhr
Montag, 08.04.2024, 9.00 Uhr
Donnerstag, 11.04.2024, 9.00 Uhr
Donnerstag, 18.04.2024, 9.00 Uhr
Montag, 22.04.2024, 9.00 Uhr
Freitag, 26.04.2024, 9.00 Uhr
Montag, 29.04.2024, 9.00 Uhr

Nach derzeitigem Stand finden die Termine in dieser Sache im Gerichtsgebäude Hauptstraße 110, 74821 Mosbach, Saal 6 im 1. OG statt.

Tatvorwurf:                    Geiselnahme, besonders schwere Vergewaltigung,
                                   gefährliche Körperverletzung u. a.

Dem 38-jährigen Hauptangeklagten liegt zur Last, er habe als sogenannter „Life Coach“ seine Coaching-Angebote dazu genutzt, Kontakt zu jungen Frauen aufzunehmen und diese systematisch zu verunsichern. Er habe Frauen zu einem „Boot Camp“ zur Persönlichkeitsentwicklung in sein Haus in Walldürn eingeladen, um deren Widerstand durch verbale Erniedrigungen und schwere Gewaltanwendungen zu brechen und sie wiederholt sexuell zu missbrauchen.

In Umsetzung dieses Tatplans habe der 38-jährige Angeklagte im Zeitraum September 2019 bis Oktober 2022 insgesamt 7 Frauen mehrfach sexuell missbraucht und körperlich misshandelt, wobei er 3 der Frauen zeitweise als Geiseln genommen habe. Weitere 2 Frauen, 1 Kind und 3 Männer – einschließlich seines mitangeklagten jüngeren Bruders – habe er körperlich misshandelt.

Dem mitangeklagten 24-jährigen Bruder des Hauptangeklagten wird u. a. Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung sowie Beihilfe zur Geiselnahme vorgeworfen. Diese Taten seien zwischen März 2021 und Oktober 2022 begangen worden.

Ergänzende Information:
Das Verfahren gegen den 24-jährigen Bruder des 38-jährigen Hauptangeklagten war zunächst abgetrennt worden, wurde mittlerweile aber durch Entscheidung des OLG Karlsruhe wieder hinzuverbunden. Der Prozess findet also gegen beide Angeklagten statt.

Sitzungspolizeiliche Anordnungen/Hinweise:

1.
Für Medienvertreter sind 24 Sitzplätze reserviert, die als solche gekennzeichnet sind. Die Presseplätze werden nach der Reihenfolge des Eintreffens der Medienvertreter vergeben und können nicht für einzelne Medien bzw. deren Vertreter reserviert werden. Jedes Medium (Sender, Zeitung, Zeitschrift, Agentur usw.) kann nur einen der reservierten Presseplätze belegen. Die Medienvertreter werden gebeten, einen Presseausweis oder eine Redaktionsbestätigung bei sich zu führen und bei Einlass vorzuzeigen.

Sofern die Presseplätze 10 Minuten vor Verhandlungsbeginn nicht besetzt sind, werden sie für das allgemeine Publikum freigegeben.

2.
Fotoaufnahmen im Sitzungssaal und Sicherheitsbereich dürfen nur mit gesondert zu beantragender Fotoerlaubnis angefertigt werden.

Die Fotoerlaubnis kann jeweils bis 1 Woche vor dem jeweiligen Verhandlungstag, 10.00 Uhr unter

Pressestelle@LGMosbach.justiz.bwl.de 

beantragt werden.

Für den ersten Verhandlungstag (Donnerstag, 01.02.2024) kann die Fotoerlaubnis daher bis spätestens Donnerstag, 25.01.2024, 10.00 Uhr beantragt werden.

Die Anordnung eines Medienpools für die Anfertigung von Fotoaufnahmen erfolgt derzeit nicht, bleibt aber vorbehalten.

Fotoaufnahmen sind nur bis zum Einzug des Gerichts zulässig. Danach haben Fotografen ohne Sitzplatz den Saal zu verlassen.

3.
Für Film- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal und im Sicherheitsbereich vor dem Sitzungssaal werden Medienpools gebildet. Zugelassen werden zwei Kamerateams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privatrechtlicher Sender), bestehend aus je maximal 3 Personen. Für Tonaufnahmen werden zwei Aufnahmeteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privatrechtlicher Hörfunksender) bestehend aus je maximal 2 Personen zugelassen.

Die Genehmigung für Film- und Tonaufnahmen kann unter

Pressestelle@LGMosbach.justiz.bwl 

bis spätestens 10.00 Uhr des 2. Werktags vor dem jeweiligen Verhandlungstag beantragt werden.

Mit Beantragung der Genehmigung ist der jeweilige Verhandlungstag zu nennen und die Erklärung abzugeben, dass im Sitzungssaal und Sicherheitsbereich gefertigte Film- und Tonaufnahmen anderen Rundfunk- und Fernsehsendern auf Anfrage kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die Vergabe der Poolführerschaft erfolgt nach der Reihenfolge der Beantragung der Genehmigung; bei etwaiger Zeitgleichheit entscheidet das Los.

Aufnahmen im Sitzungssaal sind zulässig bis zum Einzug des Gerichts. Danach haben Kamera- bzw. Aufnahmeteams den Saal zu verlassen.

4.
Im Übrigen wird auf die sitzungspolizeiliche Verfügung vom 17.01.2024 verwiesen.

5.
Die Verhandlung ist öffentlich anberaumt. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit gemäß den gesetzlichen Regelungen ist möglich.

Verhandlungssaal und kurzfristige Änderungen werden durch Aushang im Gerichtsgebäude bekannt gegeben.
Die Darstellung des Tatvorwurfs orientiert sich an der Anklage.
Angeklagte gelten bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.

Katja Heim
Pressesprecherin/Vorsitzende Richterin am LG

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