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Pressevorschau in Strafsachen
Datum: 07.08.2024
Kurzbeschreibung: Strafverfahren wegen Geiselnahme u. a., mögliche Urteilstermine
Kammer, Aktenzeichen: 8. Große Strafkammer (8 KLs 16 Js 9342/22), Strafverfahren wegen
des Verdachts der
Geiselnahme, der besonders schweren
Vergewaltigung, der
gefährlichen Körperverletzung u. a.
Prozessbeginn:
01.02.2024
Im Verhandlungstermin vom 01.02.2024 hat das Gericht die Öffentlichkeit bis einschließlich zu den Schlussvorträgen (Plädoyers) und dem letzten Wort der Angeklagten ausgeschlossen. Erst die Urteilsverkündung wird wieder öffentlich sein.
Das Urteil in dem Verfahren wird voraussichtlich
entweder am Montag, 02.09.2024 ab 15.00 Uhr
oder am Montag, 09.09.2024 um 9.00 Uhr
verkündet werden.
Die Urteilsverkündung erfolgt öffentlich. Die Öffentlichkeit des Verfahrens wird erst unmittelbar vor der
Urteilsverkündung wiederhergestellt.
Der genaue Zeitpunkt der Urteilsverkündung wird sich erst im Verlauf des Verhandlungstags vom 02.09.2024 entscheiden, da an diesem
Tag noch Plädoyers gehalten werden. Auch bei vorherigen telefonischen Anfragen ist daher keine genauere Auskunft möglich. Im
Verlauf des 02.09.2024 wird voraussichtlich frühestens um 12.00 Uhr eine Prognose möglich sein, ob und ggf. um welche Uhrzeit die
Urteilsverkündung noch am 02.09.2024 stattfindet. Sobald dies bei der Pressestelle bekannt ist, wird eine Mail an den Presseverteiler
des Verfahrens hinausgegeben.
Sitzungspolizeiliche Anordnungen für die Urteilsverkündung:
1.
Für Medienvertreter sind 24 Sitzplätze reserviert, die als solche gekennzeichnet sind. Die Presseplätze werden nach
der Reihenfolge des Eintreffens der Medienvertreter vergeben und können nicht für einzelne Medien bzw. deren Vertreter reserviert
werden. Jedes Medium (Sender, Zeitung, Zeitschrift, Agentur
usw.) kann nur einen der reservierten Presseplätze belegen. Die Medienvertreter werden gebeten, einen Presseausweis oder eine
Redaktionsbestätigung bei sich zu führen und bei Einlass vorzuzeigen.
Sofern die Presseplätze 10 Minuten vor Beginn der Urteilsverkündung nicht besetzt sind, werden sie für das
allgemeine Publikum freigegeben.
2.
Fotoaufnahmen durch Pressevertreter sind im Sitzungssaal vor der Urteilsverkündung nur bis zum Einzug des Gerichts
zulässig. Danach haben Fotografen ohne Sitzplatz den Saal zu verlassen.
Fotoaufnahmen durch Pressevertreter im Sicherheitsbereich vor dem Sitzungssaal sind erst nach der Urteilsverkündung
zulässig.
Eine Fotoerlaubnis muss nicht gesondert beantragt werden.
Die Persönlichkeitsrechte der Angeklagten und Beteiligten sind von den Pressevertretern eigenverantwortlich zu wahren.
3.
Film- und Tonaufnahmen durch Pressevertreter sind im Sitzungssaal 15 Minuten vor der Urteilsverkündung bis zum Einzug
des Gerichts zulässig. Danach haben Kameraleute bzw. Mitglieder eines Aufnahmeteams ohne Sitzplatz den Saal zu verlassen.
Film- und Tonaufnahmen durch Pressevertreter im Sicherheitsbereich vor dem Sitzungssaal sind erst nach der Urteilsverkündung
zulässig.
Die Bildung von Medienpools ist nicht angeordnet.
Zugelassen sind für jedes Medium ein Kamerateam (bestehend aus maximal 3 Personen) und ein Tonaufnahmeteam (bestehend aus maximal 2
Personen).
Für Filmaufnahmen ist eine Drehgenehmigung erforderlich.
Die Drehgenehmigung kann
für den Verhandlungstag vom 02.09.2024
bis Mittwoch, 28.08.2024, 17.00 Uhr
und für den Fall, dass die Urteilsverkündung erst am 09.09.2024 stattfindet,
bis Mittwoch, 04.09.2024, 17.00 Uhr
per Mail unter
Pressestelle@LGMosbach.justiz.bwl.de
beantragt werden.
Die Persönlichkeitsrechte der Angeklagten und Beteiligten sind von den Pressevertretern eigenverantwortlich zu wahren.
4.
Im Übrigen wird auf die sitzungspolizeiliche
Verfügung vom 07.08.2024 verwiesen, die mit dieser Pressemitteilung übersandt wird.
Bitte wenden Sie sich für Presseauskünfte in dieser Sache
per Mail an
Pressestelle@LGMosbach.justiz.bwl.de
oder telefonisch
- bis einschließlich 16.08.2024 an Frau Heim unter der Telefonnummer 06261/87-455
- von 19.08.2024 – 29.08.2024 an Frau Dr. Scheuble unter der Telefonnummer 06261/87-217
- am 30.08.2024 an Frau Wunderlich unter der Telefonnummer 06261/87-213
- ab 02.09.2024 an Frau Heim unter der Telefonnummer 06261/87-455.
Katja Heim, Pressesprecherin
