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Mitteilung
Datum: 27.04.2020
Kurzbeschreibung: Coronavirus (COVID-19) - Hinweise für Besucher der Justiz
Hinweis: Aufgrund des Coronavirus (COVID-19) ist zum Schutz der Besucherinnen und Besucher und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den öffentlich zugänglichen Bereichen des Gerichtsgebäudes bis auf Weiteres eine Maske oder eine andere Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Für die Durchführung von Verhandlungen, Anhörungen usw. entscheidet der/die Vorsitzende ob und inwieweit eine Pflicht zum
Tragen einer Maske/Mund-Nasen-Bedeckung besteht; auf die gegebenenfalls vor den Sitzungssälen aushängenden Hinweise und
Anordnungen wird hingewiesen.
Coronavirus (COVID-19) - Hinweise für Besucher der Justiz
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
Sie wurden zu einem Gerichtstermin geladen oder beabsichtigen aus sonstigen Gründen, ein Gebäude der Justiz aufzusuchen. Die Justiz in Baden-Württemberg hat als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie Maßnahmen ergriffen, um ihre Beschäftigten und die Besucher vor einer Ansteckung zu schützen.
Bitte beachten Sie dazu folgende Hinweise:
• Halten Sie in den Gebäuden mindestens 1,50 m Abstand zu anderen Personen.
• Beachten Sie die allgemeinen Hygieneregeln.
• Bringen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung („Alltagsmaske“) mit. Das Tragen einer Alltagsmaske wird in den
öffentlichen Bereichen der Gerichtsgebäude dringend empfohlen. Eine Maskenpflicht kann für Zuhörer im Sitzungssaal
angeordnet sein.
• Beachten Sie grundsätzlich bestehende Betretungsverbote für Personen, die Symptome einer Corona-Erkrankung zeigen oder
innerhalb der jeweils letzten 14 Tage persönlich Kontakt mit einer Corona-infizierten Person hatten. Unberührt bleibt die
Pflicht, dem Gericht jede Verhinderung, einer Ladung nachzukommen, rechtzeitig anzuzeigen und die Gründe ggf. nachzuweisen.
• Es können Einlasskontrollen stattfinden. Nebeneingänge sind möglicherweise geschlossen.
• Bitte halten Sie sich vor oder nach Ihrem Termin so kurz als möglich im Gerichtsgebäude auf. Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte und Ihre Mandanten werden gebeten: Vereinbaren Sie Treffpunkte im Freien. Wenn Sie sich vor oder nach einem Termin
besprechen wollen, bitten wir ebenfalls, dies außerhalb des Gebäudes zu tun.
• Sie wollen jemanden zu ihrem Gerichtstermin als „moralische Unterstützung“ mitbringen? Wir regen an, dass Ihre Begleitung außerhalb des Gebäudes auf Sie wartet.
• In den Sitzungssälen sind die Plätze der Verfahrensbeteiligten so angeordnet, dass sie ausreichenden Abstand einhalten
können und/oder es wird „Spuckschutz“ (Plexiglasscheiben) bereitgestellt.
• Das Gericht kann für die Verhandlung zusätzliche sitzungspolizeiliche Anordnung treffen.
• Zu öffentlichen Gerichtsverhandlungen sind Zuhörer weiter zugelassen. Für sie können aber zusätzliche
Beschränkungen, wie eine Maskenpflicht, bestehen.
• Bei sonstigen Terminen: Prüfen Sie, ob Sie Ihr Anliegen auch schriftlich oder telefonisch erledigen können. Beachten Sie
die Anordnungen vor Ort.
Für Ihre Mitwirkung bei der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie danken wir Ihnen.
Ihre Justiz Baden-Württemberg