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Mitteilung

Datum: 16.12.2020

Kurzbeschreibung: Das Landgericht Mosbach startet in die digitale Zukunft

 
Pressemitteilung vom 03.12.2020

Das Landgericht Mosbach startet in die digitale Zukunft

Die Zivilkammern des Landgerichts Mosbach arbeiten künftig mit der eAkte papierlos

Ab 02.12.2020 bearbeitet das Gericht alle Neueingänge in Zivilsachen – mit Ausnahme weniger Beschwerdeverfahren – ausschließlich papierlos mit einer elektronischen Akte. Schriftsätze von Rechtsanwälten, die in elektronischer Form eingehen, verarbeitet das Gericht digital und nimmt sie unmittelbar zur elektronischen Akte. Für eine Übergangszeit bis Ende 2021 werden anwaltliche Schriftsätze noch in Papierform akzeptiert und bei Gericht eingescannt. Ab 2022 sind Rechtsanwälte und Behörden gesetzlich zur elektronischen Kommunikation mit dem Gericht verpflichtet. Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin die Wahl haben, ob sie ihre Schreiben elektronisch oder schriftlich an das Gericht senden. 

Das Landgericht Mosbach ist gut auf die elektronische Akte vorbereitet: In den Sitzungssälen sind große Bildschirme installiert, auf denen die Richter Dokumente anzeigen können. Die mit Zivilsachen befassten Mitarbeiter sind geschult und alle Arbeitsplätze mit zwei Flachbildschirmen ausgestattet. Außerdem hat das Gericht Hochleistungsscanner in Betrieb genommen.

Die elektronische Akte wird den Arbeitsalltag bei Gericht stark verändern und manche Herausforderung mit sich bringen. Sie bietet aber vor allem große Vorteile. Zukünftig können mehrere Richter, Rechtspfleger und Servicekräfte eines Spruchkörpers gleichzeitig an einer Akte arbeiten – sogar, wenn die Akte gerade an einen Sachverständigen übermittelt ist oder ein Rechtsanwalt Akteneinsicht nimmt. Schriftsätze können elektronisch durchsucht und gegliedert werden. Zudem wird die Arbeit im Home-Office erleichtert, da keine schweren Aktenberge mehr nach Hause transportiert werden müssen. Dies gewährleistet gerade in Zeiten von Corona-Einschränkungen die Arbeitsfähigkeit des Justizstandorts Mosbach.

Die traditionell mit der „badischen Aktenschnur“ gebundenen Papierakten verschwinden dennoch nicht sofort aus den Gerichtssälen. Denn bereits laufende Zivilverfahren werden bis zu ihrem Abschluss in Papierform weitergeführt. Auch in Strafsachen bleibt die bisherige Aktenführung zunächst noch erhalten. 

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